Arbeitgeberverband

Arbeitgeberverbände sind das Gegenstück zu Gewerkschaften. Ein Arbeitgeberverband setzt sich aus mehreren Arbeitgebern zusammen, um deren gemeinsamen Interessen zu vertreten. Arbeitgeberverbände sind privatrechtliche Organisationen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist die Dachorganisation der Arbeitgeberverbände in Deutschland. Auch auf internationaler Ebene gibt es solche Dachverbände. Diese sind beispielsweise die Internationale Arbeitgeberorganisation und der Generalrat der Europäischen Industrieverbände. 

Arbeitgeberverbände haben drei wesentliche Hauptaufgaben.

  • Tarifpolitik

Zum einen haben Arbeitgeberverbände zum Ziel, Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften eigenverantwortlich durchzuführen. Aufgrund der Tarifautonomie, welche in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes geregelt ist, laufen die Tarifverhandlungen frei von staatlichen Eingriffen. 

  • Beratungsleistungen

Die Beratungsleistungen stellen eine der wichtigsten Aufgaben von Arbeitgeberverbänden dar. In den Beratungssitzungen werden Know-how und Fragen innerhalb der Branche vermittelt. Auch Weiterbildungen und Schulungen in verschiedenen Themenfeldern sowie Rechtsberatung werden angeboten.

  • Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyarbeit

Neben den internen Arbeiten sieht sich der Arbeitgeberverband in der Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Diese Öffentlichkeitsarbeit hat das Ziel, die vertretenen Branchen sowie die Mitgliedsunternehmen in ein positives Licht zu rücken. Zudem soll die Bedeutung des Wirtschaftszweiges hervorgehoben werden. Auch durch Lobbyarbeit von Arbeitgeberverbänden wird versucht, über politische Vertreter mehr Einflussmöglichkeiten zu erlangen.

Um einem Arbeitgeberverband anzugehören, muss ein Unternehmen regelmäßige Beitragszahlungen ableisten und ausgehandelte Beschlüsse im eigenen Betrieb umsetzen. Solche Beschlüsse sind vor allem Tarifverträge. Jedoch haben Verbandsmitglieder das Recht, an den Beschlüssen mitzuwirken und Informationsangebote sowie Beratungsangebote wahrzunehmen. Im Falle eines Austritts ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, den aktuellen Tarifvertrag weiterzuführen, bis dessen Laufzeit endet. Zudem können verschiedene Arten der Mitgliedschaft gewählt werden, dessen Wirkungen in der Folge unterschiedlich sind. Beispielsweise ist bei einigen Mitgliedschaften die Umsetzung eines Tarifvertrages nicht erforderlich. Wiederum entfällt bei einer solchen Mitgliedschaft das Recht, an der Ausarbeitung der Tarifverträge mitzuwirken. 

Die Kosten für eine Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband können teils sehr unterschiedlich sein. Große Verbände verlangen in der Regel deutlich höhere Beiträge als Verbände, welche kleiner sind. Viele Verbände bemessen ihre Beiträge anhand der Anzahl der Arbeitnehmer in den Betrieben oder der Bruttolohn- und Gehaltssumme. Andere Arbeitgeberverbände richten sich nach dem Umsatz der Mitgliedsunternehmen oder wenden Kennziffern für die Produktionsleistung oder Kapazität der Unternehmen an. 

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